Zusätzlich zu Ihrer bei der Registrierung ausgewählten WEB.DE E-Mail-Adresse können Sie weitere E-Mail-Adressen anlegen und/oder wieder löschen und diese als Absendeadressen anlegen.
Info:
Diese Funktion steht Ihnen nur im WEB.DE Club oder WEB.DE MailPlus
zu Verfügung.
Info:
Ihre ursprüngliche WEB.DE E-Mail-Adresse kann aus technischen Gründen nicht gelöscht werden. Wenn Sie diese nicht mehr verwenden möchten, empfehlen
wir Ihnen, eine Filterregel zum Löschen von eingehenden Mails anzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie unten unter dem
Punkt "So löschen Sie eine E-Mail-Adresse".
So legen Sie eine zusätzliche Absenderadresse an
Klicken Sie im Bereich "E-Mail" links unten auf das Zahnrad-Symbol.
Klicken Sie auf Absenderadressen.
Geben Sie Ihre Wunschadresse unter @email.de oder
My@dress ein.
Klicken Sie auf Hinzufügen.
Es wird überprüft, ob diese Absenderadresse
zur Verfügung steht. Ist die Überprüfung erfolgreich, wird die Absenderadresse zusätzlich zu Ihren
angelegten Absenderadressen hinzugefügt. Es kann einige Minuten dauern, bis die
Änderungen wirksam werden.
So löschen Sie eine Absenderadresse
Info:
Bitte beachten Sie, dass die ursprünglich bei der Registrierung angelegte Absenderadresse von den unten beschriebenen Schritten ausgenommen ist. Aus
Systemgründen kann diese nicht selbst gelöscht werden.
Info:
Wenn Sie stattdessen Ihre ursprüngliche E-Mail-Adresse und damit Ihr
Konto löschen möchten, folgen Sie bitte den Anweisungen auf
der Seite Konto löschen.
Klicken Sie im Bereich "E-Mail" links unten auf das Zahnrad-Symbol.
Klicken Sie auf Absenderadressen.
Bewegen Sie den Mauszeiger über die Absenderadresse, die Sie löschen möchten,
und klicken Sie auf das Papierkorb-Symbol.
Info:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Absenderadresse nach dem Löschen nicht mehr zur Verfügung steht.
Es erscheint ein Bestätigungsfenster.
Bestätigen Sie mit OK.
Die Absenderadresse wird gelöscht. Es
kann einige Minuten dauern, bis die Änderungen wirksam werden. Aus Sicherheitsgründen
bleibt eine gelöschte Absenderadresse für mindestens fünf Jahre gesperrt und wird in diesem Zeitraum
nicht neu vergeben.
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